WertungsspieleEINE MÖGLICHKEIT FÜR MUSIKGRUPPEN JEDER GRÖSSE, IHR KÖNNEN ZU PRÄSENTIEREN
Wertungsspielordnungen
Die Gruppen können sich in fünf verschiedenen Wertungsarten kategorisieren:
- Konzertwertung – Verdeckte Wertung
- Konzertwertung – Offene Wertung
- Wertungsspiel »Traditionelle Blasmusik«
- Kritikspiel
- Marschmusikwertung
Genauere Informationen zu den Wertungen finden sich in den entsprechenden Wertungsspielordnungen:
WERTUNGSSPIELORDNUNGEN DES BBMV
Literatur
In der Kategorie 1 und 2 wird keine Pflichtliteratur verlangt. Hier sind zwei Selbstwahlstücke konzertanten Charakters aus der jeweiligen Schwierigkeitsstufe vorzutragen.
In den Kategorien 3 bis 6 ist aus der Selbstwahlliste der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) ein Pflichtwerk auszuwählen. Das Werk kann sowohl aus der Auswahlliste als auch aus der Repertoireliste stammen:
SELBSTWAHLLISTE BLASMUSIK
Werke, die nicht in dieser Liste enthalten sind dürfen für Wertungsspiele nur dann eingesetzt werden, wenn sie rechtzeitig vor dem Termin dem zuständigen Verbandsdirigenten oder Beauftragten für das Wertungsspielwesen zur Zwischeneinstufung vorgelegt werden. Darüber hinaus ist ein Selbstwahlstück mindestens des gleichen Schwierigkeitsgrades vorzutragen.
Für den Bereich "Traditionelle Blasmusik" gibt es eine separate Liste mit Pflichtwahstücken:
Informationen zu den Wertungsspielen 2024 gibt es hier.